2022 03 07 Forderungskaufvertrag 2.pdf
Vertrag über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Verbraucherdarlehensforderung einschließlich Verwertungsvollmacht
zwischen
der Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH,
Am Ockenheimer Graben 52, 55411 Bingen am Rhein, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB Mainz 21815, Telefon: 06721 9101-0, Telefax: 06721 9101-39, E-Mail: info@swk-bank.de, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Ulf Meyer (Sprecher), Matthias Brandes, Richard Groeneveld, geschäftsansässig unter gleicher Anschrift
- nachfolgend: „Verkäufer“ -
und
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
PLZ Ort
- nachfolgend: „Käufer“ -
Vorbemerkung
Der Verkäufer ist ein Kooperationspartner der auxmoney GmbH (nachfolgend: „auxmoney“), die im Internet unter der Internetseite www.auxmoney.de (bzw. www.auxmoney.com) einen Online-Kreditmarktplatz betreibt (nachfolgend: „Marktplatz“). Auf dem Marktplatz können Kreditsuchende (nachfolgend: „Kreditsuchende“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (nachfolgend: „Kreditprojekte“) einstellen. Anleger können Finanzierungsgebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen ausreichende Anlegergebote zur vollständigen Kreditprojektfinanzierung vor, kommt ein Kreditprojekt zustande. auxmoney bemüht sich dann für den Kreditsuchenden auf Basis eines Darlehensvermittlungsvertrags um die Vermittlung eines Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrags i.S.v. § 491 Absatz 2 BGB (nachfolgend auch „Darlehensvertrag“) mit einer kreditgebenden Bank. Der Verkäufer ist ein in der Bundesrepublik Deutschland zum Betreiben von Bankgeschäften zugelassenes Kreditinstitut, das auf Vermittlung von auxmoney, vorbehaltlich eigener Kreditentscheidung, Darlehen an Kreditsuchende gewährt. Schließt der Verkäufer als kreditgebende Bank mit einem Kreditsuchenden einen Darlehensvertrag, werden die aus dem Darlehensvertrag resultierenden Rückzahlungs- und Zinsforderungen vom Verkäufer an die am Kreditprojekt beteiligten Anleger - anteilig, jeweils in Höhe ihres auf dem Marktplatz berücksichtigten Finanzierungsgebotes - jeweils auf Basis eines gesondert abzuschließenden Vertrags über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Verbraucherdarlehensforderung einschließlich Verwertungsvollmacht nach Maßgabe nachfolgender Vereinbarungen verkauft und abgetreten.
**Auf Grund der Natur des dem zuvor dargestellten Forderungsverkauf an Anleger zugrundeliegenden Geschäftsmodells (mehrere Anleger erwerben jeder jeweils eine Teilforderung einer Darlehensforderung der kreditgebenden Bank gegenüber dem Kreditsuchenden) ist stets nur eine einheitliche Ausübung der mit einem Vertrag über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Verbraucherdarlehensforderung einschließlich Verwertungsvollmacht erworbenen Rechte durch alle Anleger, die an einem Kreditprojekt beteiligt sind, möglich. Die Übertragung von Gestaltungsrechten (wie etwa Kündigung, Anfechtung, Rücktritt) aus einem Darlehensvertrag ist deshalb nicht Gegenstand dieses Vertrags über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Verbraucherdarlehensforderung einschließlich Verwertungsvollmacht. Nach dem Erwerb der Darlehensforderung durch Anleger erfolgt daher der Forderungseinzug, die Forderungsverwaltung und im Hinblick auf gekündigte Darlehensforderungen - sofern keine anderweitige Forderungsverwertung für den Käufer durch den Verkäufer nach Maßgabe dieses Vertrags über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Verbraucherdarlehensforderung einschließlich Verwertungsvollmacht erfolgt - das Inkasso für jeden Anleger ausschließlich durch das Unternehmen CreditConnect GmbH, Düsseldorf (nachfolgend: „CreditConnect“) auf Grundlage eines jeweils zwischen jedem Anleger und dem Unternehmen CreditConnect nach Maßgabe von ANLAGE D der Nutzungsbedingungen des auxmoney Online-Kreditmarktplatzes für private Anleger zu schließenden Servicingvertrags (nachfolgend: „Servicingvertrag“). Eine gesellschaftsrechtliche Gestaltung, insbesondere in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, soll durch den Käufer mit weiteren Teilforderungskäufern nicht initiiert werden.
Der Käufer ist als Anleger registrierter Kunde von auxmoney.
Dies vorausgeschickt, vereinbaren der Verkäufer und der Käufer was folgt, wobei der Käufer besonders auf die Regelungen zum Widerrufsrecht in § 10, zu den vertraglich geschuldeten Leistungen des Verkäufers in § 1, zum vom Käufer geschuldeten Kaufpreis nach § 2 Absatz (2), zur Verwertungsvollmacht in § 6 und zum Vertragsschluss in § 8 hingewiesen wird. Der Käufer sollte diese Regelungen besonders aufmerksam lesen und diesen Vertrag speichern, weil eine
§ 1 Leistungen des Verkäufers
- Der Verkäufer erbringt innerhalb dieses Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Verbraucherdarlehensforderung einschließlich Verwertungsvollmacht (nachfolgend: „Vertrag“) nur folgende, in diesem Absatz (1) abschließend aufgeführten Leistungen:
- den Forderungsverkauf nach Maßgabe von § 2,
- die Forderungsabtretung nach Maßgabe von § 4,
- die Forderungsverwertung auf Basis einer der dem Verkäufer vom Käufer mit diesem Vertrag erteilten Verwertungsvollmacht nach Maßgabe von § 6.
- Insbesondere folgende Leistungen werden vom Verkäufer nicht innerhalb dieses Vertrages erbracht oder geschuldet:
Der Verkäufer
- prüft weder die Bonität oder Identität des Kreditsuchenden/Darlehensnehmers für den Käufer;
- schuldet nicht die Zahlungsfähigkeit des Darlehensnehmers. Das Bonitätsrisiko und das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers trägt ausschließlich der Käufer;
- berechnet nicht das Kreditausfallrisiko des Kreditsuchenden/Darlehensnehmers für den Käufer und berechnet nicht den dem Kreditsuchenden/Darlehensnehmer auf dem Marktplatz von auxmoney zugeordneten auxmoney-Score;
- schuldet nicht die Richtigkeit von Informationen über den Kreditsuchenden/Darlehensnehmer, die der Verkäufer von Dritten erhält (z.B. den auxmoney-Score oder Informationen zur Beschreibung eines Kreditsuchenden/Darlehensnehmers) oder für Informationen über den Kreditsuchenden/Darlehensnehmer, die der Käufer auf dem Marktplatz einsehen kann;
- übernimmt keine Renditegarantien oder Renditezusicherungen gegenüber dem Käufer im Hinblick auf die nach § 2 Absatz (2) dieses Vertrags zu erwerbende Darlehensforderung;
- schuldet dem Käufer im Hinblick auf die nach § 2 Absatz (2) dieses Vertrags zu erwerbende Darlehensforderung keinen Forderungseinzug, keine Forderungsverwaltung und kein Inkasso;
- übernimmt im Hinblick auf die vertragsgegenständlichen Leistungen keinerlei Garantie oder ein Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 Absatz 1 BGB;
- schuldet dem Käufer nicht die Übertragung von unselbständigen oder selbständigen Gestaltungsrechten (wie etwa Kündigung, Anfechtung, Rücktritt) aus dem Darlehensvertrag in Bezug auf die veräußerte Darlehensforderung.
Der Verkäufer erbringt oder schuldet dem Käufer auch keinerlei Beratung. Er berät den Käufer nicht bei der Entscheidung, ob er eine Darlehensforderung aus einem Darlehensvertrag ganz oder teilweise erwerben sollte. Die Entscheidung, ob und mit wem er einen Vertrag eingehen möchte, obliegt allein dem Käufer.
Der Käufer sollte sich vor einer Entscheidung über den Forderungskauf bei Bedarf fachmännischen Rat Dritter über die wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen eines Forderungskaufs mit beschränkter Übertragungsmöglichkeit ohne Übergang der Gestaltungsrechte (wie etwa Kündigung, Anfechtung, Rücktritt) sowie mit der grundsätzlichen Verpflichtung, einen in diesem Vertrag vorgesehenen Dritten (den Verkäufer) im Falle der Darlehenskündigung mit dem Inkasso nach dem Inhalt dieses Vertrages zu beauftragen, einholen.
Zahlt der Darlehensnehmer das Darlehen nicht zurück, kann es zum Totalverlust des investierten Kapitals kommen. Auch könnte der Käufer bei Widerruf des Darlehensvertrags durch den Darlehensnehmer verpflichtet sein, vereinnahmte Zinsen zumindest teilweise zurückzuerstatten. Der Käufer sollte allenfalls dann investieren, wenn er sich den vollständigen Verlust der zur Investition vorgesehenen Gelder leisten kann. In den Kauf einer Darlehensforderung aus einem Darlehensvertrag investierte Gelder stehen dem Käufer für andere Zwecke nicht mehr zur Verfügung.
- Der Verkäufer weist darauf hin, dass der Darlehensnehmer seine Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen kann (§ 500 Absatz 2 BGB). In diesem Fall erhält der Käufer ab dem Zeitpunkt der vollständigen Tilgung keine Zinsen mehr. Etwaige Rechte des Käufers auf Zahlung anteiliger Vorfälligkeitsentschädigung durch den Darlehensnehmer gemäß § 502 BGB bleiben unberührt. Da nicht sichergestellt ist, dass die vom Darlehensnehmer möglicherweise zu leistende Vorfälligkeitsentschädigung einen Zinsverlust ganz oder teilweise kompensiert, kann die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens durch den Darlehensnehmer zu einem Teil-oder Totalverlust der vom Käufer mit der
§ 2 Forderungsverkauf
Der Käufer hat auf ein durch auxmoney für Anleger im Sinne der Nutzungsbedingungen des Marktplatzes auf dem Marktplatz zur Abgabe von Finanzierungsgeboten verfügbar gemachtes Kreditprojekt mit der Kreditprojektidentifikationsnummer (nachfolgend: „Kreditprojekt-ID“): [●] ein verbindliches Angebot darüber abgegeben, sich hieran in Höhe eines Anteils von [●] EUR an der Aufbringung der von dem Kreditsuchenden nachgefragten Darlehenssumme zu beteiligen. Sein Angebot wurde im Sinne der Nutzungsbedingungen des Marktplatzes berücksichtigt. Das Kreditprojekt kam zustande.
Der Verkäufer beabsichtigt, in seiner Eigenschaft als kreditgebende Bank mit dem bei auxmoney unter der Identifikationsnummer (nachfolgend: „ID-Nummer“): [●] geführten Kreditsuchenden (nachfolgend: „Darlehensnehmer“) auf Basis des vorgenannten Kreditprojektes mit der Kreditprojekt-ID: [●] einen Darlehensvertrag über einen Darlehensnennbetrag von [●] EUR (nachfolgend: „Darlehensforderung“) zu schließen.
Unter der Voraussetzung, dass zwischen dem Käufer und CreditConnect ein wirksamer Servicingvertrag im Hinblick auf nachfolgend genannte Teilforderung geschlossen wird, bietet der Verkäufer dem Käufer Zug-um-Zug gegen Zahlung eines Kaufpreises von [●] EUR (nachfolgend: „Kaufpreis“) den Kauf (bei mehreren im Kreditprojekt berücksichtigten Anlegern beschränkt sich das Angebot auf den rechnerisch auf den jeweiligen Anleger entfallenden Forderungsanteil) der vorgenannten Darlehensforderung aus dem vorgenannten Darlehensvertrag (Kreditprojekt mit der Kreditprojekt-ID: [●]) in Höhe eines Anteils von [●] EUR (nachfolgend: „Anteil“) zuzüglich der auf den Anteil im Verhältnis zur Darlehensforderung quotal entfallenden Zinsen (Anteil und quotale Zinsen gemeinsam: „Teilforderung“ genannt), ohne Übertragung von Gestaltungsrechten des Darlehensgebers aus dem Darlehensvertrag, an (nachfolgend: „Kaufangebot“).
Nur für den Fall, dass der Darlehensnehmer im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag zur Absicherung seiner Zahlungsverpflichtungen aus dem Darlehensvertrag einen Versicherungsvertrag (nachfolgend: „Restkreditversicherungsvertrag“) mit einem oder mehreren Versicherungsunternehmern schließt und dem Verkäufer für alle Leistungen aus dem Restkreditversicherungsvertrag ein unwiderrufliches Bezugsrecht gegenüber den/dem Versicherungsunternehmen gewährt wird (nachfolgend: „Bezugsrecht“), ist Gegenstand des vorstehend in Absatz (2) genannten Kaufangebotes zusätzlich die Übertragung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Ansprüche des Verkäufers gegenüber den/dem Versicherungsunternehmen aus dem Bezugsrecht (nachfolgend: „Bezugsrechtsansprüche“).
Der Käufer kann das ihm nach den Absätzen (2) und (3) durch den Verkäufer unterbreitete Kaufangebot wie in § 8 dieses Vertrages vorgesehen annehmen.
Der Käufer erwirbt die verkaufte Teilforderung, einschließlich aller damit einhergehenden Rechte und etwaiger Bezugsrechtsansprüche, ausschließlich für eigene Rechnung.
Im Hinblick auf die Teilforderung, einschließlich aller damit einhergehenden Rechte und etwaiger Bezugsrechtsansprüche, gilt Folgendes:
- a) Die Teilforderung stammt aus einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag für den die gesetzlichen Regelungen der §§ 491 BGB ff. sowie die Vereinbarungen des Darlehensvertrags nach Maßgabe von ANLAGE B der Nutzungsbedingungen des auxmoney Online-Kreditmarktplatzes für private Anleger gelten.
- b) Alle Teilforderungen stehen den Inhabern der verschiedenen Teilforderungen jeweils anteilig im Verhältnis ihres Anteils zur Darlehensforderung zu. Die Teilforderungen sind selbstständig, gleichrangig und unabhängig voneinander, so dass der Anspruch jedes Anlegers nur auf Zahlung der auf ihn entfallenden Teilforderung gerichtet ist. Umgekehrt wird der Darlehensnehmer auch nicht dadurch von seiner Leistungspflicht aus dem Darlehensvertrag befreit, dass er an einen von mehreren Anlegern seine offenen Darlehensverbindlichkeiten zahlt.
§ 3 Kaufpreiszahlung
Der in § 2 Absatz (2) genannte Kaufpreis ist vom Käufer auf das folgende Konto des Verkäufers zu zahlen: [●].
§ 4 Forderungsabtretung
- Der Verkäufer bietet dem Käufer unter der nachfolgenden aufschiebenden Bedingung die Abtretung der in § 2 Absatz (2) dieses Vertrages genannten Teilforderung einschließlich aller einhergehenden Rechte, jedoch ohne die Übertragung von Gestaltungsrechten aus dem Darlehensvertrag, an (nachfolgend: „Abtretungsangebot“). Die Abtretung wird – vorbehaltlich der Annahme des Angebotes durch den Käufer – erst wirksam, wenn zwischen dem Käufer und CreditConnect ein wirksamer Servicingvertrag besteht und das Darlehen vom Verkäufer als kreditgebende Bank an den Darlehensnehmer ausgezahlt wurde (aufgeschobene Bedingung).
§ 5 Forderungsübergang auf den Käufer, Rücktrittsrecht des Verkäufers
Hat der Käufer das auf Verkauf und Abtretung der Teilforderung sowie etwaig auf Verkauf und Abtretung von Bezugsrechtsansprüchen gerichtete Angebot des Verkäufers angenommen und sind die weiteren in § 4 Absatz (1) dieses Vertrages genannten Voraussetzungen erfüllt, gehen die Teilforderung sowie etwaige Bezugsrechtsansprüche automatisch vom Verkäufer auf den Käufer über.
Kommt der Darlehensvertrag – gleich aus welchem Grund – nicht zustande oder besteht zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrags zwischen dem Käufer und CreditConnect kein wirksamer Servicingvertrag, kann der Verkäufer von diesem Vertrag durch schriftliche Erklärung, Erklärung in Textform, oder Erstattung des Kaufpreises gegenüber dem Käufer binnen 4 Wochen nach Vertragsschluss zurücktreten.
§ 6 Forderungsverwertung durch den Verkäufer für den Käufer im Falle der Kündigung des Darlehensvertrags
Kommt ein Darlehensvertrag zwischen dem Verkäufer als Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer wirksam zustande, bleibt der Verkäufer auch nach dem Forderungsverkauf nach Maßgabe von § 2 und nach der Forderungsabtretung nach Maßgabe von § 4 dieses Vertrages als Darlehensgeber Vertragspartei des Darlehensvertrags mit dem Darlehensnehmer. Der Verkäufer bleibt deshalb berechtigt, den Darlehensvertrag als Darlehensgeber unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gegenüber dem Darlehensnehmer als Vertragspartner unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zu kündigen, insb. nach § 498 BGB, § 490 Absatz 1 BGB oder § 314 Absatz 1 BGB, („gesetzliche Kündigungsvoraussetzungen“), (nachfolgend: „Kündigungsrecht“). Macht der Verkäufer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, tritt im Hinblick auf den Darlehensvertrag der Verwertungsfall ein (nachfolgend: „Verwertungsfall“).
Unter der Voraussetzung, dass für den von diesem Vertrag erfassten Darlehensvertrag des Darlehensnehmers der Verwertungsfall eingetreten ist, gewährt der Käufer dem Verkäufer das Recht, die von diesem erworbene Teilforderung einschließlich aller damit einhergehender Rechte – jedoch mit Ausnahme von bestehenden, beim Käufer verbleibenden Bezugsrechtsansprüchen – im Namen des Käufers und für dessen Rechnung durch den Verkauf und die Abtretung an eine juristische Person unter Berücksichtigung folgender, kumulativ geltender Bedingungen und Maßgaben zu verwerten (nachfolgend: „Verwertung“):
- der Abschluss eines Vertrages über den Verkauf und die Abtretung der Teilforderung einschließlich aller damit einhergehender Rechte (nachfolgend: „Forderungskaufvertrag“) erfolgt nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und auf Basis von wechselseitigen Vertragsschlusserklärungen des Verkäufers und der erwerbenden juristischen Person, die mitsamt des Vertragsinhalts vom Verkäufer und der erwerbenden juristischen Person schriftlich oder in Textform dokumentiert werden;
- Verkauf nur an Unternehmen mit Sitz im Europäischen Wirtschaftraum oder der Schweiz, die eine Beitreibung der Teilforderung durch Unternehmen mit einer Erlaubnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen im Sinne von § 2 Absatz 2 Rechtsdienstleistungsgesetz und mit Sitz im Europäischen Wirtschaftraum oder der Schweiz gewährleisten (nachfolgend: „Inkassounternehmen“);
- Abwicklung eines abgeschlossenen Forderungskaufvertrags (d.h. Kaufpreiseinzug und Kaufpreisüberweisung an den Käufer) erfolgt innerhalb von 30 Kalendertagen.
Vorbehaltlich der Regelungen in den nachfolgenden Absätzen (4) und (5) vereinbart der Verkäufer im Falle einer Verwertung mit dem die Teilforderung erwerbenden Inkassounternehmen im Forderungskaufvertrag als Gegenleistung für den Verkauf und die Abtretung der Teilforderung einschließlich aller damit einhergehender Rechte unter Berücksichtigung der Grundsätze eines ordentlichen Kaufmanns einen Kaufpreis nach billigem Ermessen (§ 315 Absätze 1 bis 3 BGB), jedoch mindestens einen Kaufpreis (nachfolgend: „Verwertungserlös“), der in Euro betragsmäßig mindestens 20% der zum Datum der Kündigungserklärung tatsächlich noch offenen Teilforderung entspricht (nachfolgend: „Mindestverwertungsquote“).
Eine Verwertungspflicht wird vom Verkäufer nicht übernommen.
**Der Verkäufer ist in Abweichung von vorstehendem § 6 Absatz (3) berechtigt, mit dem die Teilforderung erwerbenden Inkassounternehmen einen Kaufpreis zu vereinbaren, der die Mindestverwertungsquote – mitunter auch erheblich – unterschreitet (z.B. Verwertungserlös lediglich im einstelligen Centbereich), wenn im Zeitpunkt des Verwertungsfalls oder zum Zeitpunkt des Abschlusses des Forderungskaufvertrags im Hinblick auf den Darlehensnehmer oder die Teilforderung ein absolutes Verwertungshindernis im Sinne des nachfolgenden Absatzes (5) vorliegt. Die Höhe des zu vereinbarenden Kaufpreises bestimmt der Verkäufer in einem solchen Fall unter Berücksichtigung der Verwertungsinteressen des Käufers nach billigem Ermessen (§ 315 Absätze 1 bis 3 BGB). Die Bestimmung ist nur verbindlich, wenn die getroffene Bestimmung der Billigkeit entspricht, was der Käufer gerichtlich überprüfen lassen kann (§ 315 Absatz 3 BGB).
Absolute Verwertungshindernisse im Sinne von vorstehendem Absatz (4) sind im Hinblick auf den Darlehensnehmer und/oder die Teilforderung gegeben, wenn der Vollstreckungserfolg aufgrund von tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unter Berücksichtigung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns im Sinne des § 43 GmbHG mit hoher Wahrscheinlichkeit nur als gering bewertet werden kann (d.h. das Risiko des Forderungsausfalls ist wesentlich höher als die Chance der auch nur teilweisen Forderungsdurchsetzung). Absolute Verwertungshindernisse sind beispielhaft, aber nicht abschließend, das Ableben des Darlehensnehmers oder das Bekanntwerden eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Darlehensnehmers vor Kauf der Teilforderung durch ein Inkassounternehmen.
Zum Zwecke der Verwertung nach Maßgabe der vorstehenden Absätze (2), (3), (4) und (5) erteilt der Käufer dem Verkäufer hiermit folgende Vollmacht („Verwertungsvollmacht“): Der Verkäufer wird vom Käufer bevollmächtigt, die Teilforderung einschließlich aller damit einhergehender Rechte im Namen des Käufers und für dessen Rechnung an eine juristische Person und zu einem Kaufpreis seiner Wahl zu verkaufen und an diese abzutreten sowie die Kaufpreiszahlung zur Weiterleitung an den Käufer entgegenzunehmen.
§ 7 Haftungsbeschränkung
- Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Verkäufers für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen wird wie folgt ausgeschlossen beziehungsweise beschränkt:
- a) Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis haftet der Verkäufer der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Käufer vertrauen darf.
- b) Für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis sowie für höhere Gewalt haftet der Verkäufer nicht.
Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz), wenn und soweit der Verkäufer eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko nach § 276 Absatz 1 BGB übernommen hat und für schuldhaft verursachte Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, auch durch Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, sowie im Falle des Verzuges des Verkäufers bei einem fixen Leistungstermin.
Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 8 Vertragsschluss, Vertragsdauer
- Nachdem der Verkäufer dem Käufer ein Angebot auf Abschluss dieses Vertrages unterbreitet hat, kommt der Vertrag wie folgt zustande:
- a) Der Käufer kann das Angebot des Verkäufers auf Abschluss des Vertrags annehmen, indem er gegenüber dem Verkäufer in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) eine Erklärung über die Annahme des Angebotes abgibt und dem Verkäufer diese Erklärung innerhalb von 3 Bankarbeitstagen nach Zugang des Vertragsangebotes des Verkäufers beim Käufer zugeht. Im Zeitpunkt des fristgerechten Zugangs der Erklärung über die Annahme des Angebotes beim Verkäufer kommt der Vertrag zustande.
- b) Alternativ zum Zustandekommen des Vertrags nach § 8 Absatz (1) (a) kommt der Vertrag zu Stande, indem der Käufer den in § 2 Absatz (2) dieses Vertrages genannten Kaufpreis nach Zugang des Vertragsangebotes des Verkäufers beim Käufer auf das in § 3 dieses Vertrages genannte Konto des Verkäufers einzahlt oder überweist. Mit Eingang der Kaufpreiszahlung auf dem Verkäuferkonto wird der Vertrag geschlossen.
- Aufgrund der Rechtsnatur des Vertrags als Kaufvertrag besteht in Bezug auf den Vertrag weder eine Mindestlaufzeit noch ein Kündigungsrecht.
§ 9 Geltendes Recht, Schriftform, kein Rahmenvertrag, Vertragssprache
- Vorvertragliche Beziehungen zwischen Verkäufer und Käufer sowie dieses Vertragsverhältnis unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen kann sich der Käufer unbeschadet seines Rechts, die Gerichte anzurufen, mit einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank wenden (Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main, Tel.: 069-9566-3232, Telefax: 069-709090-9901, E-Mail: schlichtung@bundesbank.de), wenn es für die Streitigkeit keine zuständige anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle gibt. Einzelheiten sind im Internet unter: www.bundesbank.de abrufbar. Die für den Verkäufer zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn.
- Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. § 305b BGB (Vorrang der Individualabrede) bleibt für Individualabreden in jeder Art (schriftlich, in Textform, mündlich oder konkludent) unberührt.
- Bei diesem Vertrag und etwaigen vergleichbaren Verträgen des Käufers mit dem Verkäufer handelt es sich nicht um einen Rahmenvertrag oder um durch einen Rahmenvertrag verbundene Verträge oder unter einem Rahmenvertrag geschlossene Verträge.
- Verhandlungs-, Kommunikations- und Vertragssprache sowie die Sprache, in der die in der Widerrufsbelehrung in nachstehendem § 10 genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, ist Deutsch.
Widerrufsbelehrung
Abschnitt 1
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH,
Am Ockenheimer Graben 52, 55411 Bingen am Rhein,
Telefax: 06721 9101-39, E-Mail: kundenservice@swk-bank.de
Abschnitt 2
Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen
Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben:
- die Identität des Unternehmers; anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung;
- die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde;
- die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder Personengruppen auch den Namen des Vertretungsberechtigten;
- die wesentlichen Merkmale der Finanzdienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt;
- den Gesamtpreis der Finanzdienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht;
- Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung;
- das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat, sofern er zur Zahlung von Wertersatz verpflichtet ist (zugrundeliegende Vorschrift: § 357a des Bürgerlichen Gesetzbuchs);
- die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unternehmer der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt;
- eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht;
- die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in dieser Widerrufsbelehrung genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;
- den Hinweis, ob der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und gegebenenfalls dessen Zugangsvoraussetzungen.
Abschnitt 3
Widerrufsfolgen
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
- Ende der Widerrufsbelehrung -